Wir öffnen den Raum mit der richtigen Einstimmung für den Klienten und uns, damit der Körper sich zeigen, öffnen und entspannen darf. Wir hören, sehen und lauschen, um achtsam den Körper darauf vorzubereiten, dass er gesehen wird.
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An der richtigen Stelle, zum richtigen Zeitpunkt, mit der sanften Intension darf der Körper seine Geschichte erzählen. Wir lernen in die Stille zu gehen, um einfach dazu sein, um geschehen zu lassen, was der Körper benötigt, um sich selbst zu fühlen.
Wir verwenden und lernen in dieser Körperarbeit Auszüge aus den Systemen:
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Kinesiologie
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Chakren
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Meridiane
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Akupressur
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Craniosakrale Arbeit
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Spirituelle Techniken
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Energiearbeit
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Massagetechniken
Einstimmen auf den Körper, eine spirituelle Verbindung schaffen, Raum geben und am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, die richtige Berührung erlauben! Einen inneren Körperdialog zulassen, um Klarheit und Bewusstsein in die innere Aufrichtung zu lenken.
Den Körper aufwecken: Awakening Bodytouch©
Ein wundervoller Lehrer von mir sagte:
„Du kannst nie zu tief gehen, nur zu schnell zu tief!“ Hugh Milne
Somit lade ich in dieser Ausbildung ein, die Sehnsucht und den Ruf des Körpers und seinen Strukturen zu folgen. Bewegung durch Berührung zu lassen und Stabilität und Aufrichtung neu zu kreieren.
Die Kursgebühr ist spätestens 21 Tage vor Kursbeginn zu bezahlen.
Bitte melden Sie sich gerne, wenn Sie mehr Informationen zu den Workshops und deren Inhalten erfahren möchten.
Den jeweiligen Kursort entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender.
Tel-Nr. +49 9179 90440
Hinweis:
Frau Diana Kinninger ist weder Arzt noch Heilpraktiker, kann und will diese auch nicht ersetzen. Eine Konsultation und Behandlung durch Schulmediziner, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten hält Frau Diana Anutosh Kinninger für unumgänglich. Laufende Behandlungen und Therapien sollen nicht unterbrochen oder abgebrochen bzw. eine künftige nicht hinausgeschoben oder unterlassen werden.
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Es handelt sich um eine psychologische, beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig, denn psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung von Psychotherapie.“ (PsychThG §1 Berufsausübung, Abs.3, Satz 3)